Einreise mit Hund - Ostsee-Länder

Einreise mit Hund - Ostsee-Länder Polen + Dänemark - Hundegesetze

Bild: EU-Heimtierausweis

 

für die Ferienreise mit Hund nach Dänemark und Polen von Deutschland aus benötigen Sie einen Europäischen Heimtierausweis. Dieser beinhaltet eine Beschreibung des Hundes, Adresse des Hundehalters und erfolgte und noch gültige Impfungen (u.a. Tollwut).

Die Tollwut-Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise für den Urlaub mit Hund nach Dänemark erfolgen. Hunde müssen für die Einreise EU-weit mit einem unter der Haut implantierten elektronischen Chip gekennzeichnet sein. Ansonsten gelten die ver�ffentlichten EU-Informationen zum Transport von Heimtieren. Diese gelten  auch im Umkehrfall für EU-Bürger die von einem anderen EU-Land nach Deutschland mit Hunden einreisen wollen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Einreisebestimmungen für Hunde nach Polen

Unseren Informationen zufolge muss vor Reiseantritt in Richtung Polen vom Amtstierarzt zusätzlich formal ein Gesundheitszeugnis ausgestellt und im Urlaub mitgeführt werden. Ob diese Regelung für EU-Bürger wirklich noch aktuell gefordert wird und ob noch bestimmte Schutzimpfungen für das Tier empfohlen werden, sagt Ihnen bei Bedarf der Tierarzt Ihres Vertrauens.

 

 

Einreise-Einschränkungen für Hunde in Dänemark

Die Einfuhr einer Reihe von sogenannten Listenhunden ist nach Dänemark nicht gestattet. Dies gilt für folgende Hunderassen:

  • Kangal
  • Pitbull Terrier
  • Amerikanische Bulldogge
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Boerboel
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Tosa Inu
  • Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer und Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac
  • und ebenso für Kreuzungen / Mischlinge dieser Hunderassen.

Dabei kann es bereits ausreichen, wenn ein Hund äußerlich einer Listenhund-Rasse ähnelt. Hundehalter müssen beweisen können, dass ihr Hund nicht zu einer dieser Hunderassen gehört.

Vergewissern Sie sich bitte bei Bedarf vor Antritt der Reise über eventuell neue Detailregelungen zu Einreise / Transit von Hunden. Weitere Infos zu Übergangsfristen und Detailfragen gibt es auf den Seiten der dänischen Botschaft.

Schwerwiegende Vorfälle mit Hunden können unabhängig von der Hunderasse in Dänemark zu Problemen führen. So etwa, wenn ein Vierbeiner einen anderen Hund oder eine Person angreift, erhebliche Schäden verursacht oder es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist. In diesem Fall kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie laut Gesetz im Extremfall über eine Einschläferung des Tieres befinden.

(Alle Angaben ohne Gewähr)